Höchste universitäre Qualifikation - Antrittsvorlesung von Dr. Volker Garske im Rahmen seiner Habilitation

 

Wie lassen sich Fachwissenschaft und Fachdidaktik in der Religionspädagogik miteinander so verknüpfen und die Resultate so vortragen, dass das Publikum den Ausführungen nicht nur vom ersten bis zum letzten Moment konzentriuert folgt, sondern auch von der wissenschaftlichen Leidenschaft des Vortragenden dadurch gepackt wird, dass es sich in die Entwicklung der Fragestellung existentiell eingebunden erfährt? Die öffentliche Vorlesung, die jetzt Dr. Volker Garske vom Institut für Katholische Theologie der Universität Paderborn im Rahmen seines Habilitationsverfahrens an der Universität Vechta hielt, ist dafür ein Paradebeispiel.

Dabei versprach schon das von der Habilitationskommission aus drei Themenvorschlägen ausgewählte Vortragsthema interessante Ausführungen zu einem nach wie vor aktuellen Thema, der Titel: „‘Der Teufel war ein grober Liebhaber‘ (Ursula Haider) – Innovative religionsdidaktische Perspektiven auf die Hexenprozesse der Frühen Neuzeit“.

Eingeladen hatte zur Vorlesung der Präsident der Universität Vechta, Prof. Dr. Burghardt Schmidt, der selbst als Historiker u.a. zum Hexenphänomen geforscht und publiziert hat. Begrüßt wurde der Habilitand durch den Vizepräsidenten der Universität Vechta, Prof. Dr. Michael Ewig. Dieser würdigte die Leistung einer Habilitation als eine ganz besondere und hob die Relevanz des Vorlesungsthemas hervor.    

Mit der Antrittsvorlesung endet ein etappenreiches Habilitationsverfahren. Zu diesem zählt vor allem die zunächst zu begutachtende Habilitationsschrift, im vorliegenden Fall mit dem Titel „Korrelative Symboldidaktik im Fokus unterrichtsmethodischer Konkretionen. Ein Beitrag zu einem theo-anthropologischen Religionsunterricht in den Sekundarstufen“.

Mit der Empfehlung der beiden Gutachter, Prof. Dr. Prof. h.c. Egon Spiegel als Erstgutachter (Universität Vechta) und Prof. Dr. Cyprian Rogowski (Universität Olsztyn) als Zweitgutachter, die Arbeit als Habilitationsschrift anzunehmen, konnte das Habilitationsverfahren in seine zweite Etappe gehen: das Habilitationskolloquium. In dessen Rahmen hat der Habilitand nicht nur einen öffentlichen Vortrag zu halten. Garske sprach zu: „‘Können wir noch lesen?‘ (Albrecht Schöne) – Eine religionsdidaktische Anfrage zur (boykottierten) Kooperation von Germanistik und Theologie in Schule und Hochschule“. Der Bewerber hat sodann vor einer fünfköpfigen Kommission seine allgemeinen wie speziellen theologischen Fachkenntnisse unter Beweis zu stellen.

Seitens des Habilitanden ist das Verfahren erst mit einer Antrittsvorlesung abgeschlossen. In dieser entwickelte der Habilitand ein Unterrichtsmodell zum fachwissenschaftlichen und didaktischen Desiderat der Hexenthematik im Religionsunterricht vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen.

Mit der Habilitation wird dem Kandidaten seine Befähigung zur selbstständigen Forschung und Lehre bescheinigt. Voraussetzung für die Eröffnung eines Habilitationsverfahrens ist eine Promotion mit überdurchschnittlicher Bewertung.

Zuletzt wurde aus dem Institut für Katholische Theologie der Universität Vechta Dr. Thomas Nauerth, ehemaliger Wissenschaftlicher Assistent von Prof. Dr. Prof. h.c. Egon Spiegel, mit einer Forschungsleistung zu Kinderbibeln habilitiert. Auch hier begleitete Spiegel den Habilitanden bei der Anfertigung seiner Habilitationsschrift und fungierte als "Erster Gutachter". Nauerth, der zusammen mit seiner Habilitation die Venia legendi (besondere Lehrbefähigung und Lehrerlaubnis) für die Religionspädagogik erhielt, lehrt heute als außerplanmäßiger Professor der Universität Osnabrück in der Praktischen Theologie am dortigen Institut für Katholische Theologie.

 

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