Foto: Anja Niermann
Die fünfköpfige internationale Habilitationskommission zusammen mit dem Habilitanden (4.v.l.) und dem Vizepräsidenten der Universität Vechta, Prof. Dr. Michael Ewig (3.v.l.). Von links: Prof. Dr. habil. Andrea Lehner-Hartmann (Universität Wien), Prof. Dr. habil. Guido Meyer (RWTH Aachen), Prof. Dr. habil. Egon Spiegel (Universität Vechta), Prof. Dr. habil. Cyprian Rogowski (Universität Olsztyn), Prof. Dr. habil. Manfred Riegger (LMU München).

 

 

Habilitationsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Der Paderborner Dr. phil. habil. Volker Garske ist jetzt Privatdozent der Universität Vechta

Mit seiner Unterschrift auf der Habilitationsurkunde des Paderborner Theologen Volker Garske hat der Präsident der Universität Vechta, Prof. Dr. Burghart Schmidt, den Gipfelpunkt eines langwierigen akademischen Qualifizierungsprozesses besiegelt. Mit dem begehrten universitären Ritterschlag ist Garske jetzt Privatdozent der Universität Vechta und auf Vorschlag des Senats mit der Venia legendi (Lehrberechtigung) für das Fachgebiet Religionspädagogik betraut.

Zwei statistische Zahlen unterstreichen die besondere Stellung einer Habilitation im Wissenschaftsbetrieb: Auf zwanzig abgeschlossene Promotionen kommt eine Habilitation, das Durchschnittsalter eines Habilitanden in den Geisteswissenschaften ist 42.

Zum Habilitationsverfahren zählen nicht nur die Habilitationsschrift, sondern auch ein Kolloquium und die Antrittsvorlesung. Über die ordentliche Durchführung des Verfahrens wachen der Senatsbeauftragte für Promotionen und Habilitationen als Vorsitzender des Habilitationsausschusses, der Präsident der Universität und der Vizepräsident für Forschung und Nachwuchsförderung sowie schließlich der Senat selbst. Das eigentliche Verfahren ruht wesentlich auf der Arbeit einer Habilitationskommission, die sich aus fünf Professoren/innen zusammensetzt. Aus ihrem Kreis werden die Gutachter/innen gewählt. Diese entscheidet zunächst über die Annahme der Arbeit und unterzieht den Kandidaten einer fachwissenschaftlichen Prüfung im Rahmen eines Kolloquiums.

Im vorliegenden Fall musste sich der Kandidat vor einer renommierten internationalen Kommission bewähren. Neben dem Erstgutachter Prof. Dr. Egon Spiegel wirkten darin als weitere Gutachter mit der Titularprofessor der polnischen Universität Olsztyn und zugleich Kleriker, Prof. Dr. habil. Cyprian Rogowski, sowie der aus Belgien stammende und im Schnittfeld von Theologie, Philosophie und Psychologie ausgewiesene Religionspädagoge der RWTH Aachen, Prof. Dr. habil. Guido Meyer, sodann die durch ihre interdisziplinäre Forschung bekannte Ordinaria für Religionspädagogik und Katechetik der Universität Wien, Prof.in Dr. habil. Andrea Lehner-Hartmann, und, mit ebenfalls interdisziplinären Forschungsschwerpunkten, der Vertreter der Religionspädagogik an der LMU München, Prof. Dr. habil. Manfred Riegger. Diese bescheinigten dem Habilitanden nicht nur die erforderliche fachwissenschaftliche theologische, sondern auch eine überdurchschnittliche fachdidaktische Kompetenz.

Fachdidaktisch hat Garske nicht nur mit seiner Habilitationsschrift einen vielversprechenden Vorstoß unternommen, sie trägt den bezeichnenden Titel „Korrelative Symboldidaktik im Fokus unterrichtsmethodischer Konkretionen. Ein Beitrag zu einem theo-anthropologischen Religionsunterricht in den Sekundarstufen“. Richtungsweisend sind auch sein Vortrag im Rahmen des Habilitationskolloquiums mit dem Titel „‘Können wir noch lesen?‘ (Albrecht Schöne) – Eine kritische Anfrage zu der (boykottierten) Kooperation von Germanistik und Theologie in Schule und Hochschule“ sowie seine Antrittsvorlesung mit dem Titel „‘Der Teufel war ein grober Liebhaber“ (Ursula Haider) – Innovative Perspektiven auf die Hexenverfolgung der Frühen Neuzeit als Thema im Religionsunterricht der Sekundarstufe I“.

Sowohl durch seine Schrift als auch durch das Kolloquium und die Antrittsvorlesung konnte Garske seine wissenschaftlich wie didaktisch wegweisende Vernetzung von Theologie mit  sowohl Literaturwissenschaft als auch Psychologie und Erziehungswissenschaft unter Beweis stellen. Dass dem Oberstudienrat im Hochschuldienst die Verknüpfung von Theorie und Praxis ein besonderes Anliegen ist, zeigen seine vielbeachteten zahlreichen Veröffentlichungen für Lehrer/innen. Sie sind vornehmlich dadurch gekennzeichnet, dass sie Alltag und biblische Tradition in einen fruchtbaren Austausch im Hinblick auf eine optimale Lebens- und Weltgestaltung bringen.

Als Privatdozent der Universität Vechta hat der Habilitierte sowohl das Recht als auch die Pflicht zur unentgeltlichen Titellehre. Diese wird Garske nicht schwerfallen, hat er doch vor seinem neuen Status bereits über mehrere Semester eine Professur mit fachdidaktischer Schwerpunktsetzung am Institut für Katholische Theologie in Vechta vertreten, und arbeitet er auch in ebendiesem Bereich an seiner Paderborner Universität.